Der „Tod“ von Universal Analytics – Wie du dich gut vorbereitest

Der "Tod" von Universal Analytics - Wie du dich gut vorbereitest

Googles große Ankündigung: Universal Analytics wird am 01.07.2023 (also nächstes Jahr) deaktiviert. Ab diesem Tag wird Universal Analytics keine neuen getrackten Daten mehr verarbeiten und anzeigen.
Google verspricht, dass man bis Ende 2023 noch Zugriff auf sein Universal-Analytics-Konto haben wird. Danach kann es sein, dass die Konten und somit auch die getrackten Daten gelöscht werden.
Google-Analytics-360-Accounts funktionieren und empfangen noch bis zum 01.10.23 Daten.

Das kam für alle überraschend

Mit einem endgültigen und dazu noch so baldigen Ende von Universal Analytics hatte niemand gerechnet. Die Vorgänger-Version „GA2 / Classic Analytics“ läuft übrigens bis heute. Und Universal Analytics gibt es seit 2012.

Google begegnet mit dem erzwungenen Wechsel den schärfer werdenden Datenschutzbestimmungen und den fortgeschritteneren Anforderungen an ein Web- Analytics-Tool. Deswegen ist der Sprung an Veränderungen zu GA4 auch entsprechend groß. „Unter der Haube“ hat sich das komplette Modell, wie Daten gesammelt werden, geändert. Ein Grund, warum ein Import von Universal Analytics Daten nicht funktioniert. Ich selbst hoffe zumindest noch, dass Google eine Lösung anbietet, um die wichtigsten Kennzahlen wie Nutzer pro Monat, Transaktionen und Umsatz zu importieren.

Google Analytics wird zum 1. Juli 2023 deaktiviert

Es wird emsig an Google Analytics 4 gearbeitet

Aktuell ist deutlich zu spüren, dass Google emsig an Lösungen von Problemen und neuen Funktionen arbeitet. GA4 wird tatsächlich von Woche zu Woche besser. Habe ich letztens z.B. noch über fehlende Landingpage-Reports gemeckert, wurde hier bereits nachgebessert

Wie du dich gut auf den Wechsel vorbereitest

Falls bisher noch nicht geschehen: Nimm dir ca. 2 Stunden Zeit, in denen du ein Grund-Setup einrichtest und die ersten Schritte in GA4 machst.

Gut ist es, wenn dein Grund-Setup folgende Daten trackt:

 
  • Nutzer und Sitzungen
  • Bestellungen
  • Umsätze

Für Nutzer und Sitzungen reicht das GA4 Basic Tag aus. Bestellungen und Umsätze benötigen ein Ecommerce-Tracking auf deiner Bestellbestätigungsseite. Hierfür kannst du übergangsweise auf das Enhanced-Ecommerce-Tracking aus Universal Analytics zurückgreifen, wenn du dies bisher genutzt hast.

Sind noch Kontaktformulare, Newsletter-Anmeldungen o.ä. für dich interessant, solltest du prüfen, wie du dies bisher trackst und ob du die bisher verwendeten Trigger auf für GA4 nutzen kannst.

Das ist ein guter Grundstein für den Übergang zu GA4 und sichert dir zudem auch den einen Vorjahresvergleich. Marketing-Channel und Kampagnen-Parameter trackt GA4 übrigens identisch wie Universal Analytics. Du kannst also Sessions und Conversions auch den einzelnen Kanälen und Kampagnen zuordnen.
Als nächsten Schritt empfehle ich, eine detaillierte Bestandsaufnahme des bisherigen Trackings vorzunehmen:
 
  • Wie ist das bisherige Setup an Properties und Datenansichten aufgebaut?
  • Welche Besonderheiten wurden getrackt?
  • Welche Besonderheiten bringen Website und Geschäftsmodell mit sich?

Anhand dieser Details zur Hand lässt sich dann schauen, wie sich Setup und Besonderheiten auf GA4 übertragen lassen. Hierfür muss man sich mit GA4 dann schon etwas besser auskennen. Ist keine Raketen-Technik, erfordert aber Zeit.

Ich kann hierfür die Kurse von Ex-Googlerin Krista Seiden sehr empfehlen. Sie hat maßgeblich an der Entwicklung von Universal Analytics und auch an GA4 mitgearbeitet.

Alternativ holt man sich Unterstützung durch Freelance-Experten wie mich. Ich kann auch sehr Christian Ebernickel und Maria-Lena Matysik empfehlen. Oder du sprichst mit auf Google Analytics spezialisierte Agenturen wie Metrika oder Trakken.

Mein Workshop zu Google Analytics 4 kann auch interessant für dich sein.

Ich wünsche dir gutes Gelingen bei den ersten Schritten mit GA4. Bei Fragen dazu meld dich gern bei mir!

 

Ein Jahr mit Google Analytics 4 – Mein kleines Fazit

Ein Jahr mit Google Analytics 4 - Mein kleines Fazit

Heute ein nüchterner, kritischer Blick auf Google Analytics 4. Ich habe jetzt gut ein Jahr Arbeit damit hinter mir. Habe Tracking-Implementierungen durchgeführt. Habe Universal Analytics auf Google Analytics 4 migriert. Habe mit der neuen GA4 Oberfläche gearbeitet. Zeit für einen Blick drauf, was gut und was noch verbesserungswürdig ist und ein paar Tipps, um sich die eigene Arbeit mit GA4 angenehmer zu gestalten. Auf gehts!

Wo ist mein Landingpage-Report?

Die Frage, auf welchen Seiten die Nutzer am häufigsten einsteigen ist eine sehr gängige Frage an GA. Umso verwirrender ist es , wenn dieser Report in GA4 vollständig fehlt. Da kommt dann beim Anwender sehr schnell ein bitterer Geschmack auf, wenn man sich einen häufig genutzten Standard-Report im neuen GA4 umständlich selbst zusammenklicken muss.
Hier die dafür notwendigen Schritte kurz erklärt:
 
  • Unterm Report-Reiter Engagement -> Pages and screens aufrufen
  • dann die Spalte „Event Count“ umstellen / filtern von „all events“ auf „session start“
  • dann noch die Sortierung ändern, so dass die Seiten mit dem häufigsten Event Count oben stehen
 
Eigene Reports in der Google Analytics 4 Library speichern
Unnötig kompliziert in meinen Augen und auch nicht nachvollziehbar, diesen Report als vorgegebenen Report zur Verfügung zu stellen. Nur weil man den Fokus nicht mehr auf Seitenaufrufe legt? Trotzdem kann man nicht eine der gängigsten Fragen an ein Analytics-Tool ignorieren.
Übrigens kann man in GA4 unter dem Punkt „Library“ mittlerweile eigene Berichte erstellen und speichern (so wie in UA die Custom Reports). Aber der notwendige Filter auf den „Event Count“ (wie oben erwähnt) lässt sich nicht mit speichern. So muss man tatsächlich jedes Mal den Event Count per Hand filtern.

Wo sind meine E-Commerce-Funnel-Reports?

Zwei weitere Berichte, die in Universal Analytics mit am wichtigsten sind und in GA4 erst einmal selbst eingerichtet werden müssen: Die Funnel-Reports für Kaufverhalten und Checkout-Strecke.

In Universal Analytics mit unter den E-Commerce-Reports zu finden, müssen diese beiden Reports in GA4 im Explore-Bereich erst einmal selbst erstellt werden. Obwohl wie in Universal Analytics auch die Funnel-Schritte wie „Produktdetailseiten-Aufruf“ direkt aus dem Datalayer angesprochen und mit Daten befüllt werden.
Warum dann nicht den Nutzern zuliebe diese Funnel-Reports am gewohnten und sinnvollen Platz anbieten?

Wieso kann ich Segmente nicht speichern?

In Universal Analytics konnte ich Segmente anlegen, speichern und sogar mit anderen Nutzern teilen. So konnte man prima die angelegten Segmente immer wieder verwenden.

In GA4 gibt es das nicht mehr. Ich kann für die Reports abgespeckte Segmente erstellen, die sich „Comparisons“ nennen. Will ich etwas komplexere Segmente mit mehreren und/oder-Regeln oder Abfolge-Regeln definieren, muss ich in den Segment-Builder im Explore-Bereich wechseln. Und auch hier kann ich diese nicht speichern und auf andere Analysen anwenden. Es gibt lediglich drei vorgefertigte Segmente.

Kleiner Tipp: Wenn man sich Comparisons in einem Report einrichtet und sich diesen Report über die Teilen-Funktion als Link speichert, werden die Compairsons mit gespeichert. Also einfach häufiger genutzte Reports als Lesezeichen setzen.

Was bisher gut läuft in Google Analytics 4

Gerade für jene, die bisher Universal Analytics in der kostenlose Version nutzen, lohnen sich einige GA4-Features besonders, auf die bisher nur Nutzer der kostenpflichtigen GA 360-Version Zugriff hatten.
 
Allen voran die Explore-Sektion, in der man relativ intuitiv per Drag&Drop eigene Tabellen, Funnel- und Pfad-Analysen bauen kann (und auch rückwirkend auf die eigenen Daten anwenden kann) sehe ich da ganz vorne als Grund, GA4 zumindest parallel zu Universal Analytics zu nutzen.
 
Dann der Zugriff auf die Rohdaten via Googles Data Warehouse BigQuery, in welchem du mittels SQL-Abfragen deine Daten analysieren kannst. Nicht für jeden GA-Anwender interessant, aber wenn du an den Punkt kommst und komplexere Analysen anwenden willst, ist BigQuery sehr interessant für dich.
 
Dann noch das datengetriebene Attributions-Modell in GA4: In Universal Analytics als Beta für einige Nutzer verfügbar, ist es in GA4 als Standard integriert. Generell sind die Attributions-Reports in GA4 besser. Du kannst Modelle einfach nebeneinander vergleichen und so erkennen, welcher Kanal für dich wie relevant ist, um Kunden zu gewinnen. 

Das hat es mit „Ist Google Analytics jetzt illegal?“ auf sich

Das hat es mit "Ist Google Analytics jetzt illegal?" auf sich

seit ein paar Tagen kursiert die Meldung, dass eine österreichische Website Google Analytics illegal (weil nicht DSGVO-konform) genutzt habe und dafür von der Datenschutzbehörde abgestraft wurde. Diese Meldung wurde nicht nur auf Linkedin heiß diskutiert („Ist Google Analytics jetzt illegal?“), sondern hat es auch auf Websites wie TechCrunch oder in den Newsletter von MarTech-Analyst Benedict Evans geschafft.
 
Das Thema DSGVO / Datenschutz bekommt also gerade viel Aufmerksamkeit und auch die Frage, was dies fürs eigene Tracking bedeutet, ist präsenter denn je.
 
Deswegen möchte ich in dieser Quick Win-Ausgabe kurz schildern, was genau bei dem österreichischen Fall passiert ist und was dies nun für dich und dein eigenes Tracking bedeuten kann.

Was ist genau in Österreich vorgefallen?

Kurz in Stichpunkten geschildert:
  
  • Die Organsation „noyb“ (steht für „my data is none oyour business“) setzt sich dafür ein, dass der Datenschutz in der EU eingehalten wird. Bereits in 2020 hatte noyb über 100 Fälle, bei denen Google Analytics und Facebook nicht DSGVO-konform eingesetzt wurde, aufgedeckt und bei den zuständigen Datenschutzbehörden gemeldet
 
  • In einem dieser Fälle hat die österreichische Datenschutzbehörde nun offiziell entschieden, dass Google Analytics nicht dsgvo-konform eingesetzt wurde
 
  • Bei diesem Fall wurde konkret die Funktion zur IP-Anonymisierung nicht einwandfrei umgesetzt. Die IP-Adressen der Nutzer wurden also nicht nur aus Österreich an die US-Google-Server gesendet, sondern dort auch gespeichert und verarbeitet
  • weitere Urteile (auch in anderen Ländern) werden vermutlich im Laufe des Jahres  folgen
 
Zwei wichtige Dinge, die u.a. in der DSGVO stehen:
 
  • Die Datenerhebung braucht das Einverständnis des Nutzers. Deswegen der notwendige Einsatz von Consent-Tools auf Websites. Nutzer müssen stets ihre Einwilligung geben, wenn Cookies gesetzt werden und Tracking ausgeführt wird.
 
  • Wenn Daten aus der EU in Nicht-EU-Ländern wie den USA gespeichert werden, dürfen diese nicht einer einzelnen, bestimmten Person zugeordnet werden können. Hierzu gehört auch die IP-Adresse. Selbst wenn diese von Google auf den eigenen Servern vor der Speicherung anonymisiert wird, ist dies für die Einhaltung der DSGVO grundsätzlich zu spät, weil die IP-Adresse bereits übertragen wurde.

Was bedeutet das jetzt für dein eigenes Tracking?

Seit Start der DSGVO wurde ihre Umsetzung bisher eher schleppend angegangen. Schwammige Rechtstexte der US-Tool-Anbieter sollten z.B. das Problem einfach kaschieren. Durch solche Fälle wie in Österreich und durch Organisationen wie noyb kommt nun salopp gesagt „Schwung in die Sache“. Tool-Anbieter wie auch Tool-Anwender müssen sich nun damit beschäftigen, die DSGVO-Bestimmungen korrekt umzusetzen. Die Tool-Anbieter feilen schon an technischen Maßnahmen wie server-seitigem-Tracking, Cookie-less-Tracking oder der Datenspeicherung auf EU-Servern. Vllt werden EU-Nutzerdaten zukünftig auch besser geschützt / verschlüsselt auf US-Servern.
 
„Tracking-Business as usual“ wird es aber meiner Meinung nach nicht mehr allzu lange geben. Zwar wird man immer noch Tools wie Google Analytics einsetzen können, aber die technische Implementierung wird nicht mehr wie gehabt funktionieren. Man wird nicht wie bisher üblich über den „Client“ (also den Browser des Nutzers) Tracking-Scripte laden und Daten erheben können, sondern wird eigene Server (innerhalb der EU) verwenden, um besser kontrollieren zu können, welche Daten an welche Anbieter gesendet werden.
 
Das ist zwar technisch etwas aufwändiger, hat neben dem Datenschutz aber auch Vorteile hinsichtlich Datenqualität und Seitenladezeit. Tracking-Scripte werden von den Browsern weniger geblockt und der Browser des Nutzers muss nicht mehr so viele Scripte laden.
 
Es bleibt also spannend. Drei schnelle Dinge empfehle ich bereits jetzt allen Google-Analytics-Nutzern, um die DSGVO nicht „fahrlässig“ zu missachten. Drei Fehler, die ich regelmäßig immer wieder sehe, und zwar auch bei etablierten Online-Shops.

Fehler 1: IP-Anonymisierung in Google Analytics ist nicht aktiviert

Und damit wird die IP-Adresse nicht nur zu den US-Google-Servern übertragen, sondern dort auch gespeichert und verarbeitet.
 
Die IP-Anonymisierung ist sehr wichtig und auch schnell und einfach umgesetzt. Eine kurze Anleitung, wie du für dich checken kannst, ob sie bei dir korrekt konfiguriert ist.
 
  1.  Check mit einem Analytics-Debugger (wie z.B. dem Datalayer Inspector, Link dazu findest du am Ende des Newsletters) was dein Browser in Richtung Google Analytics funkt.
  2. Dort solltest du für jeden Pageview und auch jedes GA-Event eine Zeile sehen wie hier auf dem Screenshot:
Das „aip“ steht für „Anonymize IP“ und die „1“ für „true“. Die Funktion zur IP-Anonymisierung ist also aktiviert. 
 
Wichtig dabei ist, dass wirklich jedes Google Analytics-Tag die IP-Anonymisierung berücksichtigt. Oft gibt es den Fall, dass das übliche Pageview-Tag dies tut, dann aber noch andere Tags Daten an Google funken, und bei diesen die IP-Anonymisierung vergessen wurde. So war es wohl auch bei dem Fall aus Österreich. Also die IP-Anonymisierung war nicht komplett vergessen, aber nicht konsequent umgesetzt.
 
Das passiert schnell mal, wenn nachträglich weiteres Tracking hinzukommt und evtl. auch von anderen Personen umgesetzt wird. Üblicherweise aktivierst du ‚AnonymizeIP‘ auf einer globalen Ebene mittels einer Google Analytics Settings Variable, auf die dann jedes Tag zugreift. In einigen Fällen macht dies aber keinen Sinn oder die Variable wird überschrieben und dann ist der Salat da.
 
Falls du Fragen zu dieser Variable hast, antworte mir gerne einfach auf diese Mail.

Fehler 2: E-Mail-Adressen oder Klarnamen tauchen in der URL auf und werden dadurch von Google Analytics getrackt

Wie hier in der URL-Zeile schön zu sehen: Beim Anfordern des E-Books wird meine E-Mail-Adresse erfragt und dann auf der nächsten Seite als URL-Parameter mit übergeben.

Über die URL taucht meine E-Mail-Adresse dann in den Seitenreports von Google Analytics auf und jeder GA-Nutzer kann sehen, dass ich das Ebook haben wollte. Unschön und fahrlässig.
 
Also checke am besten mal die Seitenreports nach Namen, @-Zeichen etc. und falls du welche findest: Schau welches Tool sie in die URL schreibt und wie du dies unterbinden kannst.

Fehler 3: Consent-Tool funktioniert nicht richtig

Auch gerade erst vor ein paar Tagen wieder gesehen. Ein Consent-Tool ist zwar eingebunden und der Cookie-Banner taucht beim ersten Website-Besuch auf, aber die Tracking-Scripte werden bereits vor der Nutzer-Einwilligung geladen. Und auch munter weitergeladen, nachdem der Nutzer ALLE Cookies abgelehnt hat.

Da stimmt also etwas mit der Konfiguration des Consent-Tools nicht. Neben dem Einbinden des Tools müssen nämlich auch noch die Tags im Google Tag Manager angepasst werden, so dass sie die Nutzer-Entscheidung berücksichtigen.
 
Auch das kannst du am besten mal für Google Analytics mit dem bereits weiter oben erwähnten Datalayer Inspector prüfen. Oder mit einem Browser-Plugin wie Ghostery auch für andere Tracking-Scripte wie Facebook. Wenn du dazu genauere Infos brauchst, schreib mir gerne.

Nützliche Links

Hier findest du das erwähnte Google Chrome Addon „Datalayer Inspector“

 

Weitere Infos zum DSGVO-Fall in Österreich sind hier im TechCrunch-Artikel ausführlich beschrieben.

Und eine Antwort / Info von Google zu dem Fall